Kreishandwerkerschaft Wittekindsland
Benutzername:
Passwort:
Infos für Mitarbeiter >>>
 
 
Beispiel Steuerbonus bei SHK-Leistungen
(Artikel vom 19.02.2009 - 13:55:00 Uhr)


Modernisieren und Sparen

Wie erhalten wir den Steuerbonus für Handwerker-
Leistungen und wie funktioniert der Steuerbonus?

Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen erhalten Sie für die reinen Arbeitskosten rund um Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Damit sparen Sie 20% von maximal 6.000 Euro also bis zu 1.200 Euro im Jahr! Grundsätzlich sind in bestehenden Gebäuden alle handwerklichen Tätigkeiten begünstigt, Arbeiten am Neubau dagegen nicht. Auch die Fahrtkosten Ihres Handwerkers können Sie steuerlich
geltend machen, Materialkosten sind nicht begünstigt.
Nutzen Sie Ihren Steuervorteil! Wir beraten Sie gerne zu unseren Leistungen. Sparen Sie bis 20% von bis zu 6.000 Euro! Wie wird der Steuerbonus berechnet? Angenommen Sie haben im laufenden Kalenderjahr Arbeitskosten für eine Modernisierung der Heizungsanlage in Höhe von 4.800 Euro, für eine Reparatur von haustechnischen Anlagen in Höhe von 450 Euro und für eine Wartung in Höhe von 150 Euro nachweislich gezahlt. Der Steuerbonus berechnet sich dann wie folgt:
Arbeitskosten Modernisierung 4.800 Euro
Arbeitskosten Reparatur 450 Euro
Wartungskosten 150 Euro
Gesamt 5.400 Euro
(alle Beträge einschl. MwSt.)
20% Steuerbonus (=Steuerabzug) 1.080 Euro

Möchten Sie mehr wissen? Fragen Sie uns – Ihre SHK-Betriebe.

Welche Handwerker-Leistungen werden begünstigt?
Folgende Leistungen unseres SHK-Fachbetriebes werden zum Beispiel steuerlich begünstigt:
• Reparatur und Austausch von Heizungsanlagen oder einzelnen Heizungskomponenten (Thermostatventile, Pumpe etc.)
• Wartung von Heizungsanlagen
• Hydraulischer Abgleich in bestehenden Heizungsanlagen
• Modernisierung von Bädern
• Reparatur und Austausch von Sanitärkomponenten (Armaturen, Wasserfilter etc.)
• Einbau von thermischen Solaranlagen

Fragen Sie einfach nach. Wir beraten Sie gerne.
Wie erfolgt die Abwicklung mit dem Finanzamt? Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung legen Sie dem Finanzamt Ihre Handwerkerrechnungen vor. Der Anteil der Arbeitskosten
einschließlich Mehrwertsteuer muss darauf getrennt ausgewiesen sein. Außerdem verlangt das Finanzamt den Beleg Ihrer Bank für die Überweisung der Rechnung auf das Konto Ihres SHKFachbetriebes. Das kann ein Überweisungsbeleg
oder ein Kontoauszug sein. Barzahlungen sind nicht begünstigt.
Der Steuerbonus wird nicht gewährt, wenn die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht oder die Maßnahmen nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank gefördert wurden. Moderne Armaturen sparen Wasser und sehen gut aus.
Heizen mit regenerativen Energien schont die Umwelt und den Geldbeutel.


Dieser Artikel wurde verfasst von Brinkmann.